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Warum Lebensmittelhersteller nicht jeden Zucker auf der Verpackung angeben müssen

Tag 5/40

Heute konnte ich zum ersten Mal nach überstandener Erkältung mein Marathontraining wieder aufnehmen. Da Sonntags in der Regel lange Läufe anstehen, habe ich an diesen Tagen immer einige Kalorien mehr zum Verzehr frei, als an gewöhnlichen Arbeitstagen. Dieses Kalorienpolster wird dann meistens mit dem klassichen Sonntagskuchen zur Kaffeezeit bedient. Heute gab es nur einen Sonntagskaffee, der Kuchen musste leider ausfallen. Während des Laufs kam im Lauftreff aber auch das Thema „zuckerfreie Ernährung“ zur Sprache, sodass die eine oder andere Rezeptidee hier sicherlich noch den Weg ins Netz finden wird.

Der gestrige Heißhunger auf Süßes kam heute nicht mehr auf und ich freue mich ehrlich gesagt schon auf die Herausforderungen der nächsten Wochen. Aktuell plane ich meinen Speiseplan für die kommende Woche und möchte hierbei noch stärker auf die Produktauswahl achten.

Auf der täglichen Suche im Netz über den sinnvollen Einkauf von zuckerfreien Lebensmitteln bin ich über einen interessanten und wie ich finde ärgerlichen Trick der Lebensmittelhersteller gestolpert. Sie nutzen eine Gesetzeslücke bei den Verpackungsangaben. Die darauf abgebildeten Nährwerttabellen müssen unter dem Stichwort Zucker nur Einfach- und Zweifachzucker ausweisen. Mehrfachzucker, die vielmals als Süßungsmittel eingesetzt werden, können bei dieser Tabelle getrost unter den Tisch fallen gelassen werden. Den kompletten Artikel findet ihr hier.

 

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